Ranglisten Ordnung der J/70 Klasse 2024

Rahmenbedingungen dür Ranglisten Regatten J/70

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Rahmenbedingungen für Ranglistenregatten J/70

Gültig ab 01.01.2024

Geltungsbereich
Die Ranglistenordnung des DSV, sowie die diese Ergänzungen der J/70 finden Anwendung bei Regatten, für die von der Klassenvereinigung ein Ranglistenfaktor gemäß dieser Vorschrift vergeben wurde.Definitionen und ZielsetzungRangliste
Die Rangliste spiegelt den Leistungsstand innerhalb der J/70 wider. Für ihre Berechnung ist die Anlage 1 der RO anzuwenden. Hierbei wird für den Parameter „s“ = Zahl der Boote, die in der Regatta mindestens einmal nach Absegeln der Bahn durchs Ziel gegangen sind. Berechnungszeitraum für Ranglisten ist grundsätzlich ein Jahr. Regatten, die zum Stichtag begonnen haben, sind in die Wertung einzubeziehen.

Wettfahrtzeit pro Tag
Als Wettfahrtzeit pro Tag gilt die Summe der Zeiten der einzelnen Wettfahrten jeweils vom Vorbereitungssignal bis zum Zieldurchgang des letzten Bootes.MindestteilnehmerzahlDie Klassenvereinigung schreibt eine Mindestteilnehmerzahl von acht Startern bei Ranglistenregatten vor. (Dies ergänzt RO 3)

Aufgaben und Verantwortung der KlassenvereinigungDie Klassenvereinigung legt die Ranglistenregatten ihrer Klasse und die zugehörigen Ranglistenfaktoren unter Einhaltung dieser Ordnung fest.

Ranglistenfaktoren: Der Ranglistenfaktor ist variabel. Bei:
bis 9 Boote gilt RF 1.0
bis 14 Boote gilt RF 1.10
bis 19 Boote gilt RF 1.15
bis 24 Boote gilt RF 1.20
bis 29 Boote gilt RF 1.25
bis 34 Boote gilt RF 1.30
ab 35 Boote gilt RF 1.35

Der Ranglistenfaktor bei Meisterschaften ist wie folgt:

Nationale europäische Meisterschaften RF 1.35
IDM RF 1.40
CEM RF 1.45
EM RF 1.50
CWM RF 1.55
WM RF 1.60

Die geltenden Klassenvorschriften sind für die durchführenden Vereine auf der Webseite der internationalen Klassenvereinigung abrufbar.

Die Klassenvereinigung stimmt mit den durchführenden Vereinen bis spätestens zwei Monate vor der Regatta ab, wie viele Wettfahrten zu planen, wie die Wertung in Abhängigkeit von der Anzahl der gesegelten Wettfahrten vorzunehmen ist, welche Sollzeiten und Zeitlimits für die Wettfahrten gelten sollen und welche anderen Bedingungen (Segeln in Gruppen, Kursschema etc.) für die Regatta gelten sollen.

Aufgaben und Verantwortung der durchführenden Vereine
Die durchführenden Vereine erstellen Ausschreibung und Segelanweisungen gemäß der Musterausschreibung und den Mustersegelanweisungen des DSV und führen die Regatta in Übereinstimmung mit den WR und den Ordnungsvorschriften durch.

Anforderungen an eine RanglistenregattaGrundvoraussetzungen für die Gültigkeit einer Ranglistenregatta müssen die folgenden Anforderungen während der gesamten Regatta erfüllt sein. Sind diese nicht erfüllt, erhält die Regatta den Status einer verbandsoffenen Regatta und geht nicht in die Wertung der Rangliste ein.Eine Ranglistenregatta ist für mindestens einen Tag auszuschreiben.

Eine Mehrtages-Regatta darf vor dem letzten ausgeschriebenenWettfahrttag nur beendet werden, wenn alle vorgesehenen Wettfahrten gesegelt wurden.

Wettfahrtvoraussetzungen
Die Windlimits sind:
Vor dem Start einer Wettfahrt muss über einen Zeitraum von 10 Minuten eine Windgeschwindigkeit von durchschnittlich mindestens 4 kn herrschen. Bei einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von 25 kn ist keine Wettfahrt zu starten. Bei maximal Windgeschwindigkeiten von 30 kn ist eine Wettfahrt abzubrechen

Die Wettfahrtzeit pro Tag soll sechs Stunden nicht überschreiten.

Die J/70 Klassenvereinigung empfiehlt, in den Segelanweisungen eine Sollzeit (40 Minuten), das Zeitlimit für das erste Boot (60 Minuten) und ein Ziel-Zeitfenster für alle anderen als das erste Boot (20 Minuten) festzulegen.Anforderungen an WettfahrtoffizielleDer Wettfahrtleiter und der Obmann des Protestkomitees müssen mindestens eine gültige regionale Lizenz des DSV haben und namentlich in der Ausschreibung genannt werden.

Führen der Rangliste

Die Klassenvereinigung führt die Rangliste.

AusnahmenÜber Ausnahmen dieser Ergänzung zu der Ranglistenordnung entscheidet der Vorstand der J/70-KV Veresion 1-7